Das Fremdenamt erteilte das Aufenthaltsrecht für Marseille nur unter der Bedingung, das man abreisen wollte. Zum Zweck der Organisation der Ausreisepapiere wurde das Aufenthaltsrecht für vier Wochen erteilt.
Rathaus in Marseille mit dem Fremdenamt
Yvonne
schickte mir das Sauf-conduit. Ich fuhr mit dem Schein in die Rue
Louvois auf das Fremdenamt. Ich kam zum zweitenmal, diesmal amtlich an. Ich
wurde gestempelt. Der Beamte fragte mich nach dem Zweck meines Hierseins. Ich
sagte, bereits gewitzt, ich sei gekommen, um meine Abreise vorzubereiten. Er
gab mir, zwecks Vorbereitung der Abreise, das Aufenhaltsrecht in Marseille für
vier Wochen. (3.4, S. 42/43)
Inzwischen war der Monat zu Ende gegangen, für den man mir den Aufenthalt gewährt hatte. Ich fühlte mich schon ganz eingemeindet. Ich hatte ein Zimmer, einen Freund, eine Geliebte. Doch der Beamte im Fremdenamt in der Rue Louvois war anderer Meinung. (3.5, S.44)
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14.06.01